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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11322
BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20 (https://dejure.org/2020,11322)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2020 - 5 StR 75/20 (https://dejure.org/2020,11322)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 (https://dejure.org/2020,11322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch hinsichtlich Freiwilligkeit in Abgrenzung zum unbeendeten Tötungsversuch

  • rewis.io

    Rücktritt vom Tötungsversuch: Merkmal der Freiwilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch hinsichtlich Freiwilligkeit in Abgrenzung zum unbeendeten Tötungsversuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt wegen äußerer Ereignisse - und die Frage der Freiwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; Urteil vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, Juris; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 f. jeweils mwN).

    Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das der Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung ist als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, aaO).

  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; Urteil vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, Juris; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 f. jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
    Allein eine damit gegebenenfalls verbundene Erhöhung des Entdeckungsrisikos steht der Annahme der Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht von vornherein entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169 f. mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; Urteil vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, Juris; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 f. jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
    Auch in diesen Fällen ist vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken' handelt oder aber ob Umstände vorliegen, die zu einer die Tatausführung hindernden äußeren Zwangslage führen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.; Beschluss vom 27. August 2009 - 4 StR 306/09, NStZ-RR 2009, 366 f. mwN).
  • BGH, 27.08.2009 - 4 StR 306/09

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung bei

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
    Auch in diesen Fällen ist vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken' handelt oder aber ob Umstände vorliegen, die zu einer die Tatausführung hindernden äußeren Zwangslage führen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.; Beschluss vom 27. August 2009 - 4 StR 306/09, NStZ-RR 2009, 366 f. mwN).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (BGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, juris Rn. 5).

    Auch in diesen Fällen ist vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob Umstände vorliegen, die zu einer die Tatausführung hindernden äußeren Zwangslage führen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (BGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, juris Rn. 4).

    Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, welches der Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung ist als unfreiwillig anzusehen (BGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, juris Rn. 8).

  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des

    Es bleibt vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob äußere Umstände ihn zur Tataufgabe zwingen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8 und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 11; Beschlüsse vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 12 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22

    Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer

    aa) Freiwilligkeit im Sinne des § 24 StGB liegt vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 315/21, NStZ 2022, 94, 95; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, StV 2021, 93, 94, jew. mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Solches wäre aber innerhalb der Rücktrittsprüfung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB erforderlich gewesen, um den Ausschluss einer Freiwilligkeit auf ein nunmehr für unvertretbar (beträchtlich) gestiegen gehaltenes Entdeckungsrisiko stützen zu können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 8; vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 10 und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 12; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 7-9; je mwN).

    b) Um dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht insgesamt widerspruchsfreie Tatsachenfeststellungen zu ermöglichen, sind bei diesem einheitlichen Geschehen sämtliche Feststellungen aufzuheben und nicht etwa diejenigen zur objektiven Tatseite bis zum Eintreffen der Familie M. aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 11; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 17).

  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7, jeweils mwN; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17438
BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18 (https://dejure.org/2018,17438)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2018 - 2 StR 141/18 (https://dejure.org/2018,17438)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 (https://dejure.org/2018,17438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren bezüglich eines versuchten Totschlags; Ausschluss der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB bei Absehen von der Tat durch Einfluss von Dritten

  • rewis.io

    Rücktritt von unbeendetem Versuch bei freiwilliger Abstandnahme von Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StGB § 24 Abs. 1
    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren bezüglich eines versuchten Totschlags; Ausschluss der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB bei Absehen von der Tat durch Einfluss von Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und der Rücktrittshorizont

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 594
  • StV 2021, 93 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).

    Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15

    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Die Schlussfolgerungen des Tatgerichts brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Vielmehr hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

  • KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20

    Betriebsleiter als Verantwortlicher nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris, NStZ 2019, 594; Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris) und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen müssen sich nicht etwa lediglich als eine Annahme oder als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermögen (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 3 Ws (B) 6/20 - m.w.N.).
  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

    Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris Rdnr. 12, und 24. März 2015 - 5 StR 521/14 -, juris Rdnr. 8, jeweils m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4367
BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18 (https://dejure.org/2019,4367)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2019 - 4 StR 470/18 (https://dejure.org/2019,4367)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18 (https://dejure.org/2019,4367)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs bei Verurteilung wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit..."; Anforderungen an den Nachweis eines fehlgeschlagenen Versuchs der ...

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs bei Verurteilung wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit..."; Anforderungen an den Nachweis eines fehlgeschlagenen Versuchs der ...

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung: Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs bei mehraktigem Geschehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 22; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5
    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs bei Verurteilung wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit..."; Anforderungen an den Nachweis eines fehlgeschlagenen Versuchs der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 137
  • StV 2021, 93 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Sind die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung durch die subjektive Zielsetzung des Angeklagten zu einem einheitlichen Geschehen verbunden, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteile vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; zu den Konkurrenzen siehe auch BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Sind die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung durch die subjektive Zielsetzung des Angeklagten zu einem einheitlichen Geschehen verbunden, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteile vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; zu den Konkurrenzen siehe auch BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts ausgeschlossen, wenn dieser Einzelakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/07, NStZ 2009, 628; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - maßgeblich auf ein Wiedererkennen des Angeklagten durch den Geschädigten im Ermittlungsverfahren stützen, so wird es genauer als bisher geschehen zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen haben, ob die Wahllichtbildvorlagen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind (vgl. RiStBV Nr. 18; siehe BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17); darüber hinaus wird der gegebenenfalls eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls)) in den Blick zu nehmen sein.
  • BGH, 05.01.2010 - 4 StR 478/09

    Bemessung der Einsatzstrafe (Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr);

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Die Tathandlung des Angeklagten erschöpfte sich - dies hat das Landgericht an anderer Stelle zutreffend erkannt und die Annahme einer mittels lebensgefährdender Behandlung begangenen gefährlichen Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276) - in einem kräftigen Stoß in den Rückenbereich des Geschädigten; sie entfaltete ihre besondere Gefährlichkeit erst dadurch, dass der Geschädigte durch diese Einwirkung in Richtung der Fahrbahn und in den herannahenden fließenden Verkehr gestoßen wurde.
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement;

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Handlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18).
  • BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - maßgeblich auf ein Wiedererkennen des Angeklagten durch den Geschädigten im Ermittlungsverfahren stützen, so wird es genauer als bisher geschehen zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen haben, ob die Wahllichtbildvorlagen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind (vgl. RiStBV Nr. 18; siehe BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17); darüber hinaus wird der gegebenenfalls eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls)) in den Blick zu nehmen sein.
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - maßgeblich auf ein Wiedererkennen des Angeklagten durch den Geschädigten im Ermittlungsverfahren stützen, so wird es genauer als bisher geschehen zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen haben, ob die Wahllichtbildvorlagen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind (vgl. RiStBV Nr. 18; siehe BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17); darüber hinaus wird der gegebenenfalls eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls)) in den Blick zu nehmen sein.
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

    Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
    Sind die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung durch die subjektive Zielsetzung des Angeklagten zu einem einheitlichen Geschehen verbunden, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteile vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; zu den Konkurrenzen siehe auch BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 299/17

    Anforderungen an die Feststellungen zu einem fehlgeschlagenen Versuch bei

  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Eine Lebensgefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss zum 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276 (Werfen des Tatopfers auf die Fahrbahn); Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34 Rn. 6 (Stoß des Opfers auf den Boden der rechten Fahrspur einer Autobahn); siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137, 138 (Stoß in herannahenden Verkehr)).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

    Bilden die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Beurteilung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ein strafbefreiender Rücktritt durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26; vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151 und vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 mit Anm. Hecker JuS 2017, 696).
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